Rent-A-Bike

Träumen ist schön, Probefahren ist schöner!

Liebe auf den ersten Blick?

Dann lassen Sie Ihrem Herzen freien Lauf und vertiefen Sie Ihre Gefühle bei einer Fahrt mit ihrer Wunsch-YAMAHA.

Vielleicht sind Sie auch schon lange kein Motorrad gefahren und würden gerne mal wieder dieses kribbelnde Gefühl eines Motors unter Ihnen spüren. Auch wenn Ihre Freunde eine kleine Motorrad- oder Rollertour starten möchten und Ihnen der passende Untersatz fehlt, sind unsere Vermietfahrzeuge das Richtige für Sie.

Unsere Mietfahrzeuge

Für Ihr Abenteuer stehen folgende Maschinen bei uns bereit. Bitte beachten Sie die wichtigen Vermiethinweise.

Im Frühjahr 2012 stehen die neuen Modelle von Yamaha wieder für Sie bereit.

Je nach Wetterlage starten wir meistens ab mitte März.

Die Saison 2011 haben wir am 15. Oktober beendet!!

Wir erstellen auch gerne ihre individuelle Mietwunsche (Mietdauer + Ab- und Abgabtermin). Unsere MotoYama Edition Modelle besitzen sehr viel tolles Zubehör + Sonderauspuffanlagen! Insbesondere gehören diese Saison die neue V-MAX zu unseren echten Highlights!!

Viel Spaß mit unseren tollen YAMAHA´s. Wir freuen uns auf Sie!

Für individuelle Wünsche stehen wir gerne zur Verfügung - Rufen sie uns doch einfach an.

Roller 50 ccm

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
Aerox 50 R 25,- 75,- 75,- 139,- 0,10 5,-

Roller 125 ccm

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
Cygnus 125 X 35,- 99,- 99,- 179,- 0,15 10,-

Maxi - Roller

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
X-MAX 250 ABS 59,- 179,- 179,- 299,- 0,15 15,-

Enduro

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
XT1200T Super Ténére Edition 119,- 299,- 299,- 499,- 0,45 30,-

XJ-Serie

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
XJ6 ABS 34 PS (tiefergelegt) 79,- 215,- 215,- 399,- 0,35 20,-
XJ6 Diversion ABS 79,- 215,- 215,- 399,- 0,35 20,-

FZ-Serie

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
FZ8 ABS MotoYama Edition 99,- 249,- 249,- 449,- 0,40 25,-
FZ1 Fazer ABS MotoYama Edition 119,- 299,- 299,- 499,- 0,45 30,-

Supersport

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
YZF - R6 MotoYama Edition 119,- 299,- 299,- 499,- 0,45 30,-
YZF - R1 MotoYama Edition 119,- 299,- 299,- 499,- 0,45 30,-

Muscle-Bike

Modell Tagestarif
Wochenende
Sparwoche
Woche
Extra-Km Vollkasko
V-Max "Neu" 149,- 349,- 349,- 599,- 0,50 50,-

Vermiethinweise

Was benötige ich, um loslegen zu können?
  • Sie benötigen einen gültigen Führerschein für die jeweils gewählte Fahrzeugklasse.
  • Sie benötigen ebenso einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Adressbestätigung.
  • Die Gesamtzahlung der Miete sollte in bar oder EC-Karte erfolgen.
  • Ein Abschluss der jeweils angegebenen Vollkaskozusatzversicherung setzen wir voraus. Die oben genannten Preise gelten pro Tag (1.250,- € SB).
Was ist im jeweiligen Tarif enthalten?
  • Wartung der Fahrzeuge nach Hersteller-Vorgaben
  • KFZ-Steuern
  • Haftpflicht- und Teilkasko- Versicherung (150,- € SB)
  • Freikilometer gemäss dem jeweiligen Tarif
  • Gefahrene Kilometer werden von der Übernahme bis zur Rückgabe bei uns berechnet
Was ist im jeweiligen Tarif nicht enthalten?
  • Treibstoff und eventueller Schmiermittelbedarf für unterwegs
  • Abholen und Zustellen des Fahrzeuges wird mit 1,- €/km berechnet
Worauf muss ich achten?
  • Das Fahrzeug möchte noch von vielen anderen Motorradfans gefahren werden. Bitte gehen Sie deshalb bestimmungsgemäß mit diesem um.
  • Ein sauberes Motorrad ist ein schönes Motorrad. Wir stellen Ihnen ein sauberes Fahrzeug zur Verfügung. Bitte bringen Sie deshalb das Fahrzeug in einem ansehlichen Zustand zurück. Normale Gebrauchsverschmutzungen sind natürlich in Ordnung. Aber bei starker Verschmutzung erlauben wir uns einen Unkostenbeitrag von 10 - 15 € zu berechnen.
  • Bitte wählen Sie ein Fahrzeug, welches Ihrem fahrerischen Können entspricht. Wir behalten uns vor, bei nicht ausreichender Vorerfahrung ein Fahrzeug auch einmal nicht zu vermieten. Hier geht es um Ihre Sicherheit.
Wann steht mir ein Fahrzeug zur Verfügung?
  • Die in der Tabelle genannten Vermietzeiträume sind nur Beispiele. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen individuellen Zeitrarum.
  • Um sicherzustellen, dass Ihr Wunschfahrzeug für Sie verfügbar ist, vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin mit uns.
  • Sie können uns auch gleich online einen Termin vorschlagen. Bitte verwenden Sie hierzu das unten angefügte Formular.
Allgemeine Vermietbedingungen

1. Miete

Die Miete schließt Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff.

Für die Berechnung der km ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer Beschädigung der Plombierung ist sofort der Vermieter zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der Vermieter berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 600 km zu berechnen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter den Tachometer oder die Verplombung vorsätzlich beschädigt. Dem Mieter bleibt es unbenommen, eine geringere Kilometerleistung nachzuweisen.

Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 4,00 € ab der 2. Mahnung sowie 12 % Verzugszinsen zu verlangen. Nimmt der Mieter das Motorrad trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

2. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit darf das Motorrad nicht auf der Straße abgestellt werden. Eine Überlassung an Dritte darf nicht erfolgen.

Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen nicht gestattet. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen.

3. Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 50,00 € beauftragen. Die Reparaturkostenbelege sind dem Vermieter im original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 50,00 €, ist vor Auftragvergabe die Einwilligung des Vermieters einzuholen.

Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug werden auf das zweifache des zu erwartenden Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

4. Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Motorrad entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass Ihn hieran kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. "Burn-outs") ist der Mieter schadenersatzpflichtig.

Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Berechungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und merkanteilige Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

Sofern zur Feststellung einer Haftung des Mieters eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist, werden Schadensersatzansprüche gegen den Mieter bis zur Akteneinsicht gestundet.

5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen.

Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen.

Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.

Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

6. Versicherungsschutz

Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millionen €). Eine Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur, wenn dies auf der Vorderseite des Mietervertrages in der Rubrik Versicherung ausdrückliche vereinbart wurde. Bei einer Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter besteht keine Vollkasko-Versicherung; es sei denn, dies wird nachweislich mit dem Vermieter vereinbart.

Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch bei Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:

- die Vertragspflichten gem. Ziff. 4 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet,

- sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,

- Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt,

- die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.

7. Motorradrückgabe

Das Motorrad ist zu dem vereinbarten Datum an den Vermieter zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Motorrad, wie bei Abholung betankt, zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.

Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleib der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesonders falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

8. Persönliche Daten

Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Motorrades oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogen Daten in einer zentrale Warndatei aufgenommen werden.

9. Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

 

Wichtiger Hinweis:

Aus Versicherungsgründen ist es nicht zulässig, Ihre Mietmaschine einer anderen Person zu überlassen. Die Fahrzeuge sind in allen EU-Ländern versichert. Alle angegebenen Preis sind Bruttopreise in € inkl. MwSt. Bitte beachten Sie auch unsere ausliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem Vermietfahrzeug.

Mietfahrzeug reservieren

Sie wissen schon genau, welches Fahrzeug Sie gerne einmal mieten möchten? Dann füllen Sie doch einfach das folgende Formular aus und schlagen Sie uns Ihren Wunschtermin und Wunschmotorrad vor. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin von uns bestätigt werden muss. Wir bestätigen diesen per Telefon oder per E-Mail.

Bitte füllen Sie die folgenden Felder vollständig aus:

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.

Bitte addieren Sie 8 und 6.